
Genehmigungsfreie Fahrten
Genehmigungsfrei sind die Fahrten für Patienten mit Pflegegrad 4 oder 5, für Patienten mit Pflegegrad 3 bei dauerhafter Mobilitätsbeeinträchtigung sowie für schwerbehinderte Patienten mit den Merkzeichen „aG“, „Bl“ oder „H“.
- von oder zu einer stationären Behandlung im Krankenhaus
- zu vor- und nachstationären Leistungen im Krankenhaus (§ 115 a SGB V)
- zu ambulanten Operationen (§ 115 b SGB V)
- zu Vor- und Nachbehandlungen ambulanter Operationen
Gesetzlicher Eigenanteil
Versicherte müssen einen Teil der Beförderungskosten selbst bezahlen. Die Zuzahlung beträgt – unabhängig von der Art des Fahrzeugs und auch für Kinder und Jugendliche – zehn Prozent der Fahrkosten, mindestens jedoch fünf Euro und höchstens zehn Euro pro Fahrt.